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Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) führt zu maßgeblichen Veränderungen im System der Eingliederungshilfe. Eine ganz wesentliche Veränderung: Das Bundesteilhabegesetz spricht Leistungsträgern das Recht der Wirkungskontrolle zu und verpflichtet Leistungserbringer zu einem Wirkungsnachweis.
Dies soll dazu beitragen, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe passgenau bei den Leistungsberechtigten ankommen und effizient zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beitragen. Doch zahlreiche Fragen zur praktischen Umsetzung sind noch immer unklar. Unter anderem diese:
Die ausführliche Bearbeitung dieser Fragestellungen soll den Teilnehmenden praktische Handlungsoptionen für die Umsetzung der neuen Anforderungen in der eigenen Organisation an die Hand geben. Die Referent*innen beziehen Praxisbeispiele der Teilnehmenden ein und berücksichtigen den jeweiligen Umsetzungsstand des BTHG auf Landesebene.
Für wen: Das Seminar richtet sich an Leitungskräfte aus Diensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe und insbesondere an Qualitätsmanagementbeauftragte.
Hamburg
Geschäftsstelle der Lebenshilfe Hamburg Stresemannstraße 163 22769 Hamburg
190430
Bildungsinstitut inForm