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Darin besteht Einigkeit: Der Klient/die Klientin steht im Mittelpunkt!
Aber was folgt daraus? Bis zu welchem Punkt ist Selbstbestimmung im Interesse der Klienten? Wo beginnt ein im Stich lassen?
Wie lässt sich verhindern, dass aus dem Normalisierungsprinzip ein „Normalisierungsterror“ wird? Wie kann/ muss mit dem Spannungsfeld „Selbstbestimmung – Fürsorge“ professionell umgegangen werden? Mit welchen „guten Gründen“ darf das Spannungsfeld zu einer Seite hin aufgelöst werden? Und durch wen?
Für viele Mitarbeitende in Diensten und Einrichtungen sind das wichtige und nicht selten unbeantwortete Fragen ihres beruflichen Alltags. Für diese Mitarbeitenden kann das Seminar ein Meilenstein sein. Denn sie werden dazu angeleitet, sich über ihr Leitbild und die eigene Rolle im Umgang mit ihren Klient*innen klar zu werden und zu klären, auf welchen Grundlagen sie wie begegnen.
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Marburg
Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Raiffeisenstraße 18 35043 Marburg
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