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Schon seit dem Jahr 2013 müssen alle Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung bzw. der Arbeitsförderung verpflichtend nach AZAV zertifiziert sein. Und trotzdem sind nicht wenige wichtige Fragen noch immer nicht abschließend beantwortet. So etwa, welche Anforderungen und Pflichten konkret zu erfüllen sind, welche Zulassungen es gibt und was sie bedeuten – im Hinblick auf Träger, Maßnahmen, Fachbereiche.
Das Seminar nimmt diese Fragen intensiv in den Blick und begleitet die Teilnehmenden dabei, Rückschlüsse für die Weiterentwicklung der Angebote und Maßnahmen ihrer WfbM zu ziehen.
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Marburg
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