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Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bringt weitreichende Veränderungen für Leistungserbringer. Insbesondere die Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen macht es unumgänglich, Verträge mit den Klient*innen umzugestalten und neue Einzelleistungen zu kalkulieren. Gleiches gilt für die Vereinbarungen mit den Leistungsträgern.
Es bedarf einer rechtzeitigen Befassung mit den neuen Regelungen, um etwa beantworten zu können, welche (Teil-)Leistungen überhaupt und auf welchem Weg zukünftig refinanziert werden können. Hinzukommen neue Vereinbarungsinhalte, die u. a. die Wirksamkeit von Teilhabeleistungen umfassen. Zusammen mit den neuen Steuerungs-, Prüf- und Sanktionsmöglichkeiten der Leistungsträger stellt dies Leistungserbringer vor große Herausforderungen. Sorgsame Vorbereitung ist erforderlich.
Das Seminar richtet sich an Einrichtungsträger und beschäftigt sich aus deren Sicht mit
Berlin
Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin
191206
Bildungsinstitut inForm