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Das bisher im SGB XII geregelte Eingliederungshilferecht ist seit dem 01.01.2020 Teil 2 des SGB IX und trägt dort den Titel „Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderung“.
Neben einer inhaltlichen Überarbeitung bereits bestehender Regelungen wurde das Recht der Eingliederungshilfe um neue Leistungen ergänzt. Menschen mit Behinderung sollen somit zukünftig eine größere Auswahl unter den Einzelleistungen der Leistungserbringer haben. Unter den neu eingefügten Kapiteln „Teilhabe an Bildung“ und „Soziale Teilhabe“ werden umfassende Ansprüche auf Assistenzleistungen und Leistungen zur unterstützten Elternschaft geregelt. Die sich hierdurch ergebenden Ansprüche werden im Seminar vorgestellt.
Da der Gesetzgeber die Ausgestaltung der Ansprüche den Rahmenverträgen und somit den Landesgesetzgebern überlassen hat, werden im Seminar exemplarisch diesbezügliche Regelungen in den Rahmenverträgen unterschiedlicher Bundesländer behandelt.
THEMEN:
Marburg
Bundesgeschäftsstelle der Lebenshilfe Raiffeisenstraße 18 35043 Marburg
200507
Bildungsinstitut inForm