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Leistungserbringer der Eingliederungshilfe sehen sich den Herausforderungen des Bundesteilhabe-gesetzes gegenüber. Zum 1. Januar 2020 wird/ist das neue Leistungserbringungs- und Vertragsrecht in Kraft getreten. Oftmals wurden sogenannte Übergangsvereinbarungen zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern geschlossen. Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes bleibt auch in den kommenden Jahren die große Herausforderung für Organisationen der Behindertenhilfe.
Das Seminar zeigt die Rechtslage und die damit einhergehenden Auswirkungen auf Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen, aber auch die Verträge mit dem Leistungsberechtigten auf, um Leistungserbringern eine optimale Vertragslage zu ermöglichen.
THEMEN:
Kassel
KulturBahnhof e. V. Rainer Dierichs Platz 1 34117 Kassel
200516
Bildungsinstitut inForm