Wenn Sie auf VORLESEN klicken, wird eine Anfrage mit Ihrer IP-Adresse an diesen Dienst übermittelt. Um diesen Dienst nutzen zu können, nach Reload der Seite erneut auf das Icon drücken.
Das Bundesteilhabegesetz führt zu maßgeblichen Veränderungen im System der Eingliederungshilfe. So wird zukünftig den Leistungsträgern das Recht der Wirkungskontrolle zugesprochen und Leistungserbringer werden zu einem Wirkungsnachweis verpflichtet. Das soll dazu beitragen, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe passgenau bei den Leistungsberechtigten ankommen und effizient zur Umsetzung der UN-BRK beitragen.
Doch zahlreiche Fragen zur praktischen Umsetzung sind noch immer unklar. Unter anderem diese:
Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des Seminars. Ihre ausführliche Bearbeitung soll den Teilnehmenden praktische Handlungsoptionen für die Umsetzung der neuen Anforderungen in der eigenen Organisation an die Hand geben.
Die Referent*innen arbeiten im Seminar mit den Praxisbeispielen der Teilnehmenden und berücksichtigen den jeweiligen Umsetzungsstand des BTHGs auf Landesebene.
Berlin
Bundesgeschäftsstelle der Lebenshilfe Hermann-Blankenstein-Straße 30 10249 Berlin
200617
Bildungsinstitut inForm