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§ 118 SGB IX n.F. formuliert bestimmte Anforderungen an die Instrumente der Bedarfsermittlung. So sollen die Leistungen unter Berücksichtigung der Wünsche der Leistungsberechtigten festgestellt werden und der individuelle Bedarf durch eine Orientierung an der ICF ermittelt werden.
In diesem zweitägigen Seminar werden die Elemente einer Bedarfsermittlung sowie die inhaltlichen Komponenten der ICF und deren Einbindung in das SGB IX n.F. vorgestellt. Anhand von Beispielen aus der Praxis der Teilnehmenden wird eine Bedarfsermittlung „live“ im Seminar durchgeführt.
Die Schulung erfolgt unabhängig von den angewendeten Instrumenten in den Bundesländern.
THEMEN:
Marburg
Bundesgeschäftsstelle der Lebenshilfe Raiffeisenstraße 18 35043 Marburg
200809
Bildungsinstitut inForm