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Mit dem BTHG ist – neben der Abkehr von der Angebots- hin zu einer Bedarfsorientierung – die weitgehende Aufhebung der Trennung zwischen stationären und ambulanten Angeboten verbunden. Damit ändert sich auch die Finanzierung.
Zudem sollen unabhängige Teilhabeberatung und Gesamtplanverfahren – beide gesetzlich vorgegeben – dazu beitragen, die Orientierung der Leistungen an den bestehenden Angeboten abzulösen. Das Motto soll nicht länger lauten: „Welche Angebote in der Region passen (noch) am besten?“ Gelten wird zukünftig: „Was braucht der Mensch?“
Unabhängig von den gesetzlichen Änderungen wandeln sich die Wünsche und Vorstellungen von Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen vielfach grundlegend. Im Hinblick auf das Wohnen führt dies dazu, dass (ehemals) stationäre Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung häufig nicht mehr erste Wahl sind.
Daraus ergeben sich u. a. diese FRAGEN:
Im Seminar erhalten Sie konkrete Ansatzpunkte für die konzeptionelle (von der Betreuung zur Teilhabeassistenz) und strukturelle (Durchlässigkeit der Angebote, Modularisierung von Leistungsbausteinen) Weiterentwicklung Ihrer Wohneinrichtungen, so dass diese auch unter den veränderten Anforderungen durch das BTHG zukunftsfähig und refinanzierbar (wirtschaftlich) aufgestellt bleiben.
Marburg
Bundesgeschäftsstelle der Lebenshilfe Raiffeisenstraße 18 35043 Marburg
211252
Bildungsinstitut inForm