Im Mai 2021 wurde das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts verabschiedet. Damit ist der Weg für ein moderneres und besseres Betreuungsrecht geebnet.
Das Gesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Daher möchten wir Ihnen einen Überblick darüber geben:
- wie das neue Betreuungsrecht das Selbstbestimmungsrecht rechtlich betreuter Personen stärken will,
- welche Änderungen und Neuerungen sich für rechtlichen Betreuer*innen ergeben und
- wie die Qualität der rechtlichen Betreuung im Rahmen der ehrenamtlichen Betreuung gesichert werden soll.
Wir laden Sie daher herzlich zu einer 2stündigen Online-Infoveranstaltung ein.