Das Bundesarbeitsgericht hat im November 2024 in einem Beschluss dargelegt, dass die Regelungen über die Schwerbehindertenvertretung auch für Beschäftigte im Arbeitsbereich einer Werkstatt gelten.
Das bedeutet, die meisten Beschäftigten dürfen bei den nächsten Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung mitwählen, sie haben das aktive Wahlrecht. Die Wahlen finden im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. November 2026 statt.
Aus dieser neuen Situation ergeben sich viele Fragen.
Auch im Alltag der Werkstatt bestehen Fragen nach möglichen Veränderungen.
Wie verändert sich die Arbeit der gewählten Schwerbehindertenvertretung? Welche ihrer Pflichten, die bisher nur für das schwerbehinderte Fachpersonal galten, sind übertragbar?
Und nicht zuletzt kann es zu Unsicherheiten für die Werkstatträte kommen.
Für das Fachpersonal und die Beschäftigten stellt sich die Frage, ob und wie die Ansprechperson der Schwerbehindertenvertretung ihre Aufgabe in Zukunft wahrnehmen wird und was sich dadurch für die Werkstatt verändert.
Themen:

Digital
Die Veranstaltung findet online via ZOOM statt.
260566
Bildungsinstitut inForm