Das Bundesarbeitsgericht hat im November 2024 entschieden: Bei der nächsten Wahl zur Schwerbehindertenvertretung dürfen auch die Beschäftigten im Arbeitsbereich mitwählen.
Die Wahlen sind vom 1. Oktober bis zum 30. November 2026.
Aber es gibt doch schon eine Vertretung für die Beschäftigten im Arbeitsbereich. Die Werkstatträte. Deswegen gibt es viele Fragen. Zum Beispiel:
Was macht überhaupt die Schwerbehindertenvertretung?
Was heißt das für den Werkstattrat?
Hat der Werkstattrat jetzt weniger zu tun?
Was muss der Werkstattrat jetzt machen?
Können Werkstattbeschäftigte auch Schwerbehindertenvertretungen werden?
Was wird sich verändern?
Kann es zu Problemen oder Streit kommen?
In diesem Seminar für Werkstatträte werden diese Fragen angesprochen. Die Teilnehmenden können auch ihre eigenen Fragen stellen.
Am wichtigsten ist in dem Seminar aber, wie die Werkstatträte mit den neuen Schwerbehindertenvertretungen zusammenarbeiten können.
Es gibt vieles, was die Werkstatträte und die neuen Schwerbehindertenvertretungen tun können, um gut zusammenzuarbeiten.
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