Menschen mit intellektueller, komplexer und/oder psychischer Beeinträchtigung haben ein Recht auf eine würdevolle, bedürfnisorientierte Begleitung am Lebensende. Einrichtungen der Behindertenhilfe stehen deshalb zunehmend vor der Aufgabe, hospizliche und palliative Strukturen nachhaltig zu entwickeln und Mitarbeitende entsprechend zu qualifizieren.
Die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen sowie die Handlungsempfehlungen im Rahmen der Nationalen Strategie in Deutschland betonen ausdrücklich die Notwendigkeit, Hospizkultur und Palliative Care auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe zu verankern. Menschen in Wohnformen der Eingliederungshilfe soll ein Sterben in ihrem Zuhause ermöglicht werden.
Diese praxisorientierte Weiterbildung unterstützt Einrichtungen dabei, Mitarbeitende fachlich, persönlich und strukturell auf diese Aufgaben vorzubereiten.
Die Teilnehmenden erwerben Kompetenzen, um Menschen mit intellektuellen, komplexen und/oder psychischen Beeinträchtigungen in ihrer letzten Lebensphase fachlich fundiert, empathisch und würdevoll zu begleiten. Dabei werden medizinische, pflegerische, psychosoziale, ethische und spirituelle Aspekte gleichermaßen berücksichtigt.
THEMEN:
Grundlage der Weiterbildung ist das Curriculum „Weiterbildung Palliative Care für Personen in der Assistenz und Pflege von Menschen mit intellektueller, komplexer und/oder psychischer Beeinträchtigung“ nach B. Hartmann, M. Kern und H. Reigber (2017).
Dieses Curriculum ist modular aufgebaut und berücksichtigt die Strukturen der Eingliederungshilfe und das unterschiedliche Verstehen.
Teilnehmende, die diese 5 Tage (und damit 40 Unterrichtseinheiten) absolviert haben, erhalten ein Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP).
Damit ist ein Einstieg in das Modul 2 (120 UE) der Weiterbildung zur beratenden Palliativkraft in Einrichtungen der Eingliederungshilfe u.a. an der Palliativakademie der Klinik und Poliklinik der Universität München möglich. Beide Zertifikate mit insgesamt 160 UE entsprechen den gesetzlichen Anforderungen der ambulanten und stationären Hospizarbeit und Palliativversorgung gemäß § 39a SGB V sowie § 132 i. V. m. § 37b SGB V.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.hospizkultur-und-palliative-care.de.
Für wen: Das Angebot richtet sich insbesondere an Leitungskräfte sowie Mitarbeitende aus Assistenz und Pflege, Qualitätsmanagement, Seelsorge, therapeutischen Berufsgruppen, rechtliche Betreuende und weitere interessierte Fachkräfte.
Diese Veranstaltung ist anerkannt als Weiterbildungsveranstaltung nach dem rheinland-pfälzischen Landesbildungszeitgesetz (LBZG).

Marburg
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