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Die Aufgaben im Berufsbildungsbereich (BBB) sind einem ständigen Wandel unterworfen. Im Rahmen der Inklusionsdebatte müssen heute immer stärker fundierte berufliche Qualifizierungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung angeboten werden. Grundlage dafür ist das Fachkonzept der Agentur für Arbeit.
Der Bildungsbegleiter ist nicht nur Ausbilder, sondern insbesondere Wegweiser und Assistent für Menschen mit Behinderung bei der Berufswahl. Zu den neuen Aufgaben des Bildungsbegleiters gehört, die berufliche Qualifizierung von Menschen mit Behinderung auch in Betrieben außerhalb der WfbM zu organisieren. Um eine erfolgreiche berufliche Qualifizierung zu ermöglichen, müssen sowohl individuelle Fähigkeiten als auch Chancen in den Blick genommen und realistisch eingeschätzt werden.
THEMEN:
Klaus Michael Hinz (Sozialwirt (FH), Heilerziehungspfleger)
Marburg
180815
Lebenshilfe Landesverband Hessen