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Die Sozialdienste in der WfbM haben häufig ein sehr breit gefächertes Spektrum an Aufgaben zu bewältigen: die Planung/ Unterstützung des Bildungsauftrags der WfbM, die Bearbeitung/ Klärung von individuellen Problemen und Ansprüchen, das Aufnahmeverfahren, die Organisation und Begleitung von Praktika, die Zusammenarbeit mit Angehörigen und gesetzlichen Betreuer*innen, die Organisation von arbeitsbegleitenden Maßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit und vieles mehr. Ein wichtiger und wesentlicher Aspekt der täglichen Aufgabenbewältigung sind die rechtlichen Grundlagen der Arbeit in der WfbM. Diese verändern sich durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) nicht unerheblich.
Im Seminar wird eine Übersicht über die wichtigsten Regelungen und über die anstehenden Veränderungen gegeben.
THEMEN:
Hans-Georg Küper (Dipl.-Sozialarbeiter, Stabsstelle "Sozialfragen und Einzelfallhilfe" der Nieder-Ramstädter Diakonie)
Marburg
190803
Lebenshilfe Landesverband Hessen