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Mit dem Bundesteilhabegesetz werden für die Unterstützung von Menschen mit Behinderung im Lebensbereich Wohnen grundlegende Veränderungen vorgenommen. Die Aufhebung
der Trennung von stationären und ambulanten Angeboten, die finanzielle Trennung der existenzsichernden Leistungen und Leistungen zur Teilhabe sowie die Einführung eines Gesamtplanungs- bzw. Teilhabeplanungsverfahrens durch die Leistungsanbieter wird im Lebensbereich Wohnen die Angebotsstruktur wesentlich verändern.
In diesem Kompaktseminar erhalten die Teilnehmenden einen Überblick zu den vielfältigen neuen gesetzlichen Grundlagen und deren programmatischer Ausrichtung.
THEMEN:
Werner Heimberg (Heilpädagoge, Supervisor DGSv)
Marburg
190908
Lebenshilfe Landesverband Hessen