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Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderung eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, werden nach dem Bundesteilhabegesetz "Leistungen zur Sozialen Teilhabe" (§76) sowie "Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags" (§78) erbracht. Die ehemaligen "Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft" werden durch die Regelungen zur Sozialen Teilhabe und Assistenz ersetzt. Diese neu definierten Leistungskataloge sowie das Verständnis des Begriffs der Assistenz werfen für die praktische Umsetzung dieser Leistungen in den Fachdiensten und Einrichtungen vielfältige neue Fragen auf, mit denen sich im Seminar beschäftigt wird.
THEMEN:
Werner Heimberg (Heilpädagoge, Supervisor DGSv)
Marburg
191209
Lebenshilfe Landesverband Hessen