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Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) kommt auf gesetzliche Betreuer*innen eine Vielzahl neuer Aufgaben zu. Die Finanzierung der Unterstützung von Menschen mit Behinderung in bisherigen
Wohneinrichtungen (zukünftig besondere Wohnformen) wurde zum 01.01.2020 grundlegend verändert. Durch die Trennung der existenzsichernden Leistungen von den Leistungen zur Teilhabe werden die Kosten für den Lebensunterhalt durch das eigene Einkommen des Menschen mit Behinderung oder der Grundsicherung finanziert.
Das Bundesteilhabegesetz stärkt die Rechte des Menschen mit Behinderung, deshalb ist zur Durchführung vieler Verfahrensschritte seine Zustimmung erforderlich. Im Gesamtplan- und Teilhabeverfahren sind Menschen mit Behinderung umfassend zu beteiligen. Sie können hier eine
Vertrauensperson einbeziehen. Die gesetzlichen Betreuer*innen haben den Auftrag mit und für den Menschen mit Behinderung die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Die Begleitung in dem Gesamtplanverfahren, die Antragstellung der Grundsicherung, die Vertragsgestaltung für die Leistungen des Wohnens (Betreuung, Lebensunterhalt und Wohnraum) sowie die individuellen Abrechnungen dieser Leistungen, sind für viele Eltern und gesetzliche Betreuer*innen neue komplexe Aufgaben. In diesem Workshop erhalten Sie einen detaillierten Überblick über die neuen gesetzlichen Grundlagen.
THEMEN:
N.N.
Marburg
Fort- und Weiterbildung Lebenshilfe Landesverband Hessen Raiffeisenstraße 18 35043 Marburg Telefon: 0 64 21/94 84 0-230 Telefax: 0 64 21/94 84 0-211 EMail: info@lebenshilfe-hessen.de Internet: www.lebenshilfe-hessen.de
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Lebenshilfe Landesverband Hessen