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Die Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderung eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, werden nach dem neuen Bundesteilhabegesetz "Leistungen zur Sozialen Teilhabe" (§ 76, SGB IX) sowie "Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags" (§ 78, SGB IX) erbracht. Die neu definierten Leistungskataloge sowie das Verständnis des Begriffs der Assistenz ersetzen die ehemaligen "Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft" und werfen für die praktische Umsetzung in den Fachdiensten und Einrichtungen vielfältige neue Fragen auf, die in diesem Seminar aufgegriffen und diskutiert werden.
THEMEN:
Werner Heimberg (Heilpädagoge, Supervisor DGSv)
Marburg
Fort- und Weiterbildung Lebenshilfe Landesverband Hessen Raiffeisenstraße 18 35043 Marburg Telefon: 0 64 21/94 84 0-230 Telefax: 0 64 21/94 84 0-211 EMail: info@lebenshilfe-hessen.de Internet: www.lebenshilfe-hessen.de
200506
Lebenshilfe Landesverband Hessen