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Nach der neuen Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) soll die Zusammensetzung des Werkstattlohns in Leichter Sprache dargestellt werden. Unabhängig von dieser neuen Vorgabe
sind in vielen Bereichen der WfbM Informationen in Leichter Sprache zur Verbesserung des Informationsflusses, zur Realisierung der Arbeitssicherheit und zur Sicherung von Teilhabe,
Mitwirkung und Mitbestimmung sinnvoll.
In diesem Seminar lernen Sozialdienstmitarbeitende, Gruppenleitungen und andere Mitarbeitende aus Werkstätten die wichtigsten Grundlagen der Leichten Sprache kennen und erfahren anhand von Beispielen, worauf es beim Schreiben und Formulieren in Leichter Sprache ankommt.
In praktischen Übungen lernen Sie, Informationen für Werkstattbeschäftigte verständlich
zu verfassen und erhalten die Gelegenheit, eigene Dokumente in Leichter Sprache zu erstellen. Diese werden von einem erfahrenen Prüfer für Leichte Sprache live geprüft und damit für den direkten Praxiseinsatz freigegeben.
THEMEN:
Gerne können die Teilnehmenden für den praktischen Teil eigene Dokumente zur Übersetzung in Leichte Sprache mitbringen. So erhalten sie konkrete Muster-Dokumente für die eigene Arbeit/
den eigenen Arbeitsbereich, die selbstständig aktualisiert und erweitert werden können.
Henrik Nolte (Dipl.-Sozialpädagoge, Fachreferent für Leichte Sprache der Lebenshilfe Hessen e. V.)
Stefan Ahrens (Prüfer für Leichte Sprache, Selbstvertreter, Experte in eigener Sache)
Marburg
Fort- und Weiterbildung Lebenshilfe Landesverband Hessen Raiffeisenstraße 18 35043 Marburg Telefon: 0 64 21/94 84 0-230 Telefax: 0 64 21/94 84 0-211 EMail: info@lebenshilfe-hessen.de Internet: www.lebenshilfe-hessen.de
201113
Lebenshilfe Landesverband Hessen