Die Sozialdienste in der WfbM haben häufig ein sehr breit gefächertes Spektrum an Aufgaben zu bewältigen:
- die Planung/Unterstützung des Bildungsauftrags der WfbM
- die Bearbeitung/Klärung von individuellen Problemen und Ansprüchen
- das Aufnahmeverfahren, die Organisation und Begleitung von Praktika
- die Zusammenarbeit mit Angehörigen und gesetzlichen Betreuer*innen
- die Organisation von arbeitsbegleitenden Maßnahmen
- Öffentlichkeitsarbeit und vieles mehr.
Ein wichtiger und wesentlicher Aspekt der täglichen Aufgabenbewältigung sind die Vorgaben in den einschlägigen Gesetzestexten.
THEMENIm Seminar wird es eine Übersicht über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen der Arbeit in der WfbM gegeben:
- Systematik der Sozialgesetzbücher
- ICF und UN-BRK – Begriffsbestimmung und Personenzentrierung
- Grundlagen der Bedarfsfeststellung
- Rehabilitationsträger
- Rechtsgrundlagen der WfbM im SGB IX und der Werkstättenverordnung (WVO) (Aufgabe, Personenkreis, Voraussetzungen der Anerkennung, Werkstattvertrag, Beschäftigungszeiten, Lohn und Sozialversicherung, Mittagessen)
- Der Weg aus der WfbM (ausgelagerte Arbeitsgruppen, Betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze, Budget für Arbeit)
- Mitbestimmung in der WfbM (der Werkstattrat und seine Aufgaben/Rechte)
- Frauenbeauftragte in der WfbM
Das Referent*innenprofil von Hans-Georg Küper finden Sie
hier auf der externen Seite des Lebenshilfe Landesverbandes Hessen e.V.
Hans-Georg Küper (Dipl. Sozialarbeiter)