Der Personenzentrierte Integrierte Teilhabeplan wurde seit seiner Einführung kontinuierlich weiterentwickelt und geht nun als PiT 2023 in die zweite Runde. In vielen Abschnitten wurde er verändert und ergänzt. Daraus ergeben sich neue Anforderungen an die PiT-Ersteller*innen, insbesondere in den Bereichen Beschreibung und zeitliche Planung der Teilhabeleistungen. Die Zuordnung der qualifizierten und kompensatorischen Assistenz, die Einteilung in Gruppen- und Einzelleistungen und die damit verbundene Erfassung der Minutenwerte sind nun bindend festzuhalten. Die Aspekte Personenzentrierung, Selbstbestimmung, Sozialraumorientierung und ICF bilden weiterhin die Grundlage der Teilhabeplanung im PiT und können bei Bedarf in der Schulung vertieft werden.
Abschnitt für Abschnitt werden alle Veränderungen mit Hilfe von Beispielen aus der Praxis erklärt. Und es besteht die Möglichkeit, das bisherige Wissen über den PiT aufzufrischen, Fragen zu stellen und Erfahrungen auszutauschen.
Inhalt
Zielgruppe
Die Schulung richtet sich an alle, die bereits eine PiT-Schulung absolviert haben.
Das Rerent*innenprofil von Annette Geldmacher finden Sie hier auf der externen Seite der Lebenshilfe Landesverband Hessen e. V.
Annette Geldmacher (Diplom Sozialpädagogin)
Marburg
Fort- und Weiterbildung Lebenshilfe Landesverband Hessen Raiffeisenstraße 18 35043 Marburg Telefon: 0 64 21/94 84 0-0 Telefax: 0 64 21/94 84 0-211 EMail: info@lebenshilfe-hessen.de
240504-P1
Lebenshilfe Landesverband Hessen