Das Betreuungsorganisationsgesetz ist seit dem 01.01.2023 in Kraft getreten. Wille, Wünsche und Präferenzen sind die zentralen Begriffe, die es gilt für Menschen mit einer rechtlichen Betreuung umzusetzen. Dies kann nur gelingen in einer funktionierenden Netzwerkarbeit zwischen rechtlichen BetreuerInnen und dem Unterstützungssystem der Eingliederungshilfe.
Inhalte:
Andrea Franke (Diplom Pädagogin, Mitarbeiterin im Betreuungsverein, Sprecherin der LAG-Betreuungsvereine in Hessen)
Marburg
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