Die Sozialdienste in der WfbM haben häufig ein sehr breit gefächertes Spektrum an Aufgaben zu bewältigen:
- die Planung/Unterstützung des Bildungsauftrags der WfbM
- die Bearbeitung/Klärung von individuellen Problemen und Ansprüchen
- das Aufnahmeverfahren, die Organisation und Begleitung von Praktika
- die Zusammenarbeit mit Angehörigen und gesetzlichen Betreuer*innen
- die Organisation von arbeitsbegleitenden Maßnahmen
- Öffentlichkeitsarbeit und vieles mehr.
Ein wichtiger und wesentlicher Aspekt der täglichen Aufgabenbewältigung sind die Vorgaben in den einschlägigen Gesetzestexten.
Inhalte:
- Systematik der Sozialgesetzbücher
- ICF und UN-BRK – Begriffsbestimmung und Personenzentrierung
- Grundlagen der Bedarfsfeststellung
- Rehabilitationsträger
- Rechtsgrundlagen der WfbM im SGB IX und der Werkstättenverordnung (WVO) (Aufgabe, Personenkreis, Voraussetzungen der Anerkennung, Werkstattvertrag, Beschäftigungszeiten, Lohn und Sozialversicherung, Mittagessen)
- Der Weg aus der WfbM (ausgelagerte Arbeitsgruppen, Betriebsintegrierte
- Beschäftigungsplätze, Budget für Arbeit)
- Mitbestimmung in der WfbM (der Werkstattrat und seine Aufgaben/Rechte)
- Frauenbeauftragte in der WfbM
Zielgruppe:
Beschäftigte im sozialen Dienst der WfbM
Methoden:
- Fachvorträge zur Vermittlung der rechtlichen Grundlagen
- Fallbeispiele zur Veranschaulichung der Theorie
- Gruppenarbeiten zur Erarbeitung praxisnaher Lösungen
- Diskussionen und Erfahrungsaustausch zur Vertiefung des Gelernten
- Reflexion der eigenen Praxis anhand der rechtlichen Vorgaben
Ihr Nutzen der Fortbildung:
Teilnehmende
- Vertiefte Kenntnisse über den Bildungsauftrag der WfbM
- Strategien zur effektiven Bearbeitung individueller Probleme und Ansprüche
- Kompetenzen im Umgang mit dem Aufnahmeverfahren und der Organisation von Praktika
- Fähigkeiten zur erfolgreichen Zusammenarbeit mit Angehörigen und gesetzlichen Betreuer*innen
- Know-how zur Organisation von arbeitsbegleitenden Maßnahmen
- Verbesserte Fähigkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit
- Besseres Verständnis der einschlägigen Gesetzestexte zur effektiveren Umsetzung der täglichen Aufgaben
Arbeitgeber*innen
- Verbesserte Kenntnisse über den Bildungsauftrag der WfbM und damit einhergehende Anforderungen
- Effektivere Bearbeitung von individuellen Problemen und Ansprüchen der Mitarbeitenden
- Unterstützung beim Aufnahmeverfahren und der Organisation von Praktika für neue Mitarbeitende
- Stärkere Zusammenarbeit mit Angehörigen und gesetzlichen Betreuer*innen für eine bessere Integration der Mitarbeitenden
- Unterstützung bei der Organisation arbeitsbegleitender Maßnahmen zur Förderung der Mitarbeitenden
- Verbesserte Öffentlichkeitsarbeit zur positiven Darstellung des Unternehmens und seiner Integrationsbemühungen
- Besseres Verständnis der einschlägigen Gesetzestexte zur Einhaltung von Vorgaben und Vermeidung rechtlicher Risiken
Das Referent*innenprofil von Hans-Georg Küper finden Sie hier auf der externen Seite des Lebenshilfe Landesverbands Hessen e.V.
Hans-Georg Küper (Dipl. Sozialarbeiter)