Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat einige grundlegende Neuerungen mit sich gebracht. Damit Leistungen der Eingliederungshilfe passgenau, sparsam und wirtschaftlich erbracht werden können, stärkt das BTHG die Steuerungsmöglichkeiten der Leistungsträger.
Hierzu wurde u.a. das Instrument der Wirkungskontrolle eingeführt. Wirkung lässt sich dann nicht mehr behaupten, sie muss nachgewiesen werden!
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Fabio Rössler (Berater der xit GmbH)
Digital
Das Seminar findet mit ZOOM statt.
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Bildungsinstitut inForm